AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der OSDE Organisation Suisse des Examens
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen den integrierten Bestandteil des Vertrags zwischen dem Prüfungskandidat:in und der OSDE Organisation Suisse des Examens (nachfolgend OSDE genannt) dar.
Anmeldung und Vertrag
Für Ihre Anmeldung verwenden Sie ausschließlich das offizielle Anmeldeformular. Nach Eingang der Anmeldung bei der OSDE bestätigen wir Ihnen schriftlich die Aufnahme. Liegen Ihre Anmeldung und die Anmeldebestätigung der OSDE vor, ist die Anmeldung an die Prüfung formell zustande gekommen.
Bitte beachten Sie, dass bei einzelnen Prüfungen
Zulassungsbedingungen (z.B. bisherige Ausbildung oder Berufserfahrung)
bestehen.
Annullation der Anmeldung ist kostenpflichtig (Einschreibegebühr wird nicht zurückerstattet),
Kulanzregelungen bei schwerer Krankheit, Unfall (Arztzeugnis, Nachweispflicht).
Kosten und Zahlungsfristen
Die Rechnung für die gebuchte Prüfung erhalten Sie in der Regel vor Prüfungsbeginn. Für die Einzahlung der Kosten der Prüfung benutzen Sie immer die offiziellen Einzahlungsscheine. Die Kosten für die Prüfung sind vor Prüfungsbeginn fällig, spätestens jedoch innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist.
Grundsätzlich gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Nach erfolgter kostenloser Zahlungserinnerung, ist für die 1. Mahnung ein Administrationszuschlag von CHF 50 und für die 2. Mahnung ein Administrationszuschlag von CHF 80 geschuldet. Die OSDE behält sich vor, bei ausstehenden Zahlungen, insbesondere bei gestelltem Betreibungsbegehren, den Studierenden den Zugang zur Prüfung zu verweigern.
Die OSDE ist berechtigt, im Falle grober Verstöße gegen die vertraglichen Verpflichtungen oder gegen gesetzliche Regelungen durch den Studierenden (wie bspw. Nichtbezahlung der Prüfungsgelder nach erfolgter Mahnung, Störung der Prüfung, Beschädigungen der Infrastruktur oder der IT, Prüfungsbetrug sowie der Versuch oder Beihilfe dazu, Verstöße gegen strafrechtlich sanktionierte Regelungen) alle zwischen den Parteien bestehenden vertraglichen Vereinbarungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Der zu Prüfende hat der OSDE sämtlichen aus einem unter Absatz 5 aufgeführten Ereignis entstandenen Schaden zu bezahlen.
Ausnahmesituationen
Kann ein Studierender aufgrund schwerer Krankheit oder unverschuldetem Unfall eine Prüfung nachweislich nicht antreten bzw. nicht mehr besuchen, so kann die Geschäftsleitung auf Antrag des Studierenden die Prüfungsgebühren zurück erstatten. Die Einschreibegebühr wird nicht zurückerstattet.
Der Studierende hat in diesem Fall sofort die Prüfungsleitung
zu informieren und die notwendigen Belege dazu schriftlich einzureichen.
Preisanpassungen
Preisanpassungen aus wichtigen Gründen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Personenrelevante Nutzungsrechte
Die Bearbeitung Ihrer Daten erfolgt nach den Vorgaben des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG).
Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die OSDE Ihre Daten (Personendaten und gebuchte Studiengänge) für interne Administration, für offizielle Schulbehörden und zuständigen Zertifizierungsstellen speichern und verwenden darf.
Adressangaben können im Rahmen der Prüfungsorganisation, z. B. als Prüfungsliste, intern veröffentlicht werden. Dieses Recht besteht über die Beendigung Ihrer Ausbildung hinaus.
Der Studierende hat jederzeit das Recht, Werbung der OSDE
oder von mit ihr verbundenen Unternehmen abzulehnen.
Promotion, Qualifikation und Prüfungsleistungen
Als Organisation für Prüfungen orientiert sich die OSDE am
Leistungsprinzip.
Verpasste Prüfungsleistungen müssen gemäß dem jeweiligen
Prüfungsreglement und der Wegleitung gebührenpflichtig kompensiert werden.
Rekursgebühr
Bei Anwendung des Rekursrechts wird eine Gebühr von CHF
800.– fällig.
Der Studierende hat den Betrag im Voraus zu entrichten.
Sofern die Prüfungskommission den Rekurs gutheißt, wird der
Betrag vollumfänglich zurückerstattet.
Für die Anwendung des Rekursrechts gilt dabei das jeweilige
aktuelle Prüfungsreglement.
Verschiebungen, Repetition und Nachprüfungen
Jede zu repetierende Prüfung ist kostenpflichtig.
Unfallversicherung
Die Versicherung ist Sache des Studierenden. Die OSDE lehnt
jegliche Haftung ab.
Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
Änderungen
Änderungen dieser AGB bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Zürich, 13.07.2023
Geschäftsleitung OSDE